Für Immobilienbesitzer*innen, Makler*innen und Architekt*innen

Wohnflächenberechnung vom Expertenteam

Wohnflächen- berechnung vom Expertenteam

Wir nutzen modernste Technologien, um Sie deutschlandweit bei der Wohnflächenberechnung und Grundrisserstellung zu unterstützen.

Dadurch haben Sie: 

Unsere Partner

Warum sich ein Dienstleister für die Berechnung von Wohnflächen lohnt

Wer genaue und rechtssichere Wohnflächenberechnungen benötigt, hat folgende Probleme: 

Mit der SKP Immobilien GmbH vermeiden Sie das. Wir bieten Ihnen: 

So unterstützen wir Sie bei der Wohnflächenberechnung und Grundrisserstellung

So unterstützen wir Sie
bei der Wohnflächen-
berechnung und
Grundrisserstellung

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SKP-Full-Service

Wir scannen und verarbeiten

Leistungen

Ergebnis

Projektbezogener Geräteversand 

Sie scannen, wir verarbeiten

Leistungen

Ergebnis

Hardware-Bestandskunden

Sie haben bereits einen 3D-Laserscanner

Leistungen

Ergebnis

Egal, ob Sie die Daten selbst erheben oder unseren Full-Service in Anspruch nehmen: Mit unserer Dienstleistung bekommen Sie folgende geprüfte Unterlagen: 

Darüber hinaus stellen wir optional Folgendes zur Verfügung: 

Für ein erstes Angebot stellen Sie eine Anfrage über das Kontaktformular. 

Sie haben noch keinen 3D-Laserscanner?

Bei uns erhalten Sie die passende Beratung für den Kauf oder die Miete der richtigen Hardware. Gerne empfehlen wir Ihnen unseren Kooperationspartner für den Kauf des für Sie passenden 3D-Laserscanner.

Wussten Sie?

Ihre Vorteile:

So können Sie uns beauftragen

So können Sie uns beauftragen

Wenn Sie uns beauftragen möchten, stellen Sie uns gerne eine Anfrage über das Kontaktformular.

Über SKP

SKP Teamfoto

In kurzer Zeit ist SKP vom Start-up zu einem der größten Player am Markt im Bereich digitale Wohnflächenberechnung geworden. Denn immer mehr Makler verstehen, wie sinnvoll es ist, Bereiche ihrer Arbeit outzusourcen. Damit sie mehr Zeit haben, sich um den Vertrieb zu kümmern. 

Von unserem Büro aus in Dachau, bei München, betreuen wir Kunden deutschlandweit. 

Teamfoto SKP

Unser Team

ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Der Kopf hinter SKP

Philipp Kuhn

Geschäftsführer, Immobilienfachwirt (IHK)

Seit mehr als 10 Jahren ist Philipp als Sachverständiger tätig. Ihn begeistert am meisten, dass sich die Branche gerade durch moderne Technologien schnell weiterentwickelt. Das eröffnet bisher ungeahnte Möglichkeiten, Makler und Immobilienbesitzer zu unterstützen – mit exakten Auswertungen, geprüft und rechtssicher.

Aktuell betreuen er und sein Team deutschlandweit ca. 80 Objekte – jeden Monat. 

FAQ

Das für Makler und Sachverständige zum Einstieg am besten geeignete Geräte ist
unserer Meinung nach die Matterport Pro3 – diese liegt aktuell preislich bei unseren
Partnern bei 5.695,00 EUR.
Über unsere Partner erhalten Sie zusätzlich 1 Jahr längere Gewährleistung, einen
Gutschein für MpSkin (12 Monate MPSkin Basic im Wert von 240,00 EUR), ein
Austauschgerät bei Ausfall, eine einfache online Einweisung und die Tutorials auf
Deutsch. Größere Geräte wie z. B. der BLK360G2 und der BLK2GO von Leica liegen
zwischen 22.000 EUR – 42.200 EUR.

Die Tagesmiete für die Matterport Pro 3 beläuft sich auf 49,00 EUR zzgl. MwSt +
98,00 EUR für den Hin- und Rückversand. Wir leiten Ihre Anfrage gerne an unseren
Partner weiter und Sie erhalten ein für Sie zugeschnittenes Angebot. Die Kamera
wird über einen Kurier direkt an Sie versandt und auch wieder bei Ihnen abgeholt.

Die Kosten für das Leasing eines 3D-Laserscanners können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die Art des Scanners, die Funktionen und Leistungsmerkmale sowie die Dauer des Leasingvertrags. 3D-Laserscanner gibt es in verschiedenen Preisklassen, je nachdem, ob es sich um Einsteigermodelle, mittelgroße Scanner oder High-End-Scanner handelt. Unser Partner erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Kommen Sie einfach auf uns zu und wir stellen für Sie den Kontakt her.

Die Berechnung der Wohnfläche wird üblicherweise von einen Sachverständigen durchgeführt, da er mit den Berechnungsgrundlagen vertraut ist. Der Preis einer Wohnflächenberechnung liegt im Schnitt zwischen 200,00 und 450,00 EUR, kann aber je nach Aufwand auch höher ausfallen.

Sollte sich die Wohnfläche um mindestens 10 % von der zum Beispiel im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche unterscheiden, hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen bzw. das Geld zurückzuverlangen.

Die Faustregel lautet dabei:

Ist die tatsächliche Wohnfläche 12 % kleiner als, die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche, so kann die Miete um 12 % gemindert werden. Das bezieht sich ebenfalls auf die bereits gezahlte Miete sowie den damit verbundenen erhöhten Betriebskosten. Sollte im Gegensatz dazu die Wohnung größer sein, als ursprünglich im Mietvertrag angegeben, genießt der Mieter einen besonderen Schutz, da der Vermieter keine Miete nachfordern darf. Dennoch erhält der Vermieter das Recht, die tatsächliche Wohnungsgröße bei der nächsten Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung anzupassen.

Bei Kaufverträgen entscheiden die Gerichte individuell nach Ermessen. Sollte die Wohnflächenberechnung einer Wohnung oder eines Hauses fehlerhaft sein und dies erst nach Kauf festgestellt werden, ist nur in Ausnahmefällen eine Kaufpreisminderung bzw. Schadenersatzklage möglich. Eine vorherige Prüfung ist daher äußerst sinnvoll.

In der Regel entscheiden Versicherer, welche Flächen versichert werden können. Demnach spielt die Nutzung einer Fläche bei Gebäude- und auch bei Hausratsversicherungen eine bedeutende Rolle. Wohnflächen sind z. B. Räume wie das Wohnzimmer. Schwieriger ist die Sachlage bei besonderen Flächen wie Balkonen, Fluren oder Keller. Diese Flächen müssen eindeutig im Versicherungsvertrag festgelegt werden. Wichtig ist eine genaue Angabe der korrekten Quadratmeterzahl, um mögliche Zusatzzahlungen zu vermeiden. Im Falle einer zu niedrig bemessenen Wohnfläche, können Leistungskürzungen auftreten. Somit ist eine korrekte Wohnflächenberechnung Grundlage für einen umfassenden Versicherungsschutz.

In Deutschland gibt es für den Wohnungsmarkt keine allgemeingültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage. Allerdings gibt es unterschiedliche Verfahren, um eine Wohnfläche zu berechnen. Die bekanntesten und gängigsten Verfahren sind die Wohnflächenverordnung (WoFiV) und die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277.

Beide liefern allerdings unterschiedliche Ergebnisse.

Grundlage für die Berechnung ist die Fläche, die sich als Wohnraum nutzen lässt. Dabei gibt die Wohnflächenverordnung genau vor, welche Räume in welchem Umfang anzurechnen sind.

Anerkannt als Wohnräume sind folgende Räume:

  • Wohnzimmer
  • Kinderzimmer
  • Toilettenräume
  • Speisekammer
  • Esszimmer
  • Küche
  • Flure
  • Schlafzimmer
  • Bäder
  • Abstellraum (innerhalb)

Für die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung spielt die Raumhöhe eine wesentliche Rolle. Somit entspricht die Wohnfläche nicht automatisch der Grundfläche der Räume. Sind die Räume mindestens 2 Meter hoch, ist die Grundfläche nach § 4 WoFIV bei Räumen und Raumteilen zu 100 % anzurechnen. Räume oder Raumteile, die mindestens 1 Meter hoch, aber niedriger als 2 Meter sind (z. B. Dachschrägen), können zu 50 % an die Grundflächen angerechnet werden. Sollte die Raumhöhe 1 Meter unterschreiten, zählt diese zu 0 % und fließt nicht in die Berechnung der Grundfläche ein.

Ebenso fließen Flächen, auf denen Badewanne, Einbaumöbel und Öfen stehen sowie Fußleisten und Fensterverkleidungen ebenfalls in die Berechnung der Wohnfläche ein. Bei den folgenden Ausstattungsmerkmalen wird die Wohnfläche mit 25 bis maximal 50 % ihrer Fläche berücksichtigt:

  • Terrassen
  • Loggien
  • Balkone
  • Dachterrassen

Im Gegensatz dazu zählen Wintergärten und Schwimmbäder zu 100 % zur Fläche, sofern diese beheizt sind.

Nicht zur Wohnfläche zählen:

  • Kellerräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen
  • gewerblich genutzte Räume

Die DIN-Norm 277 ist neben der Wohnflächenverordnung eine weitere Möglichkeit für die Berechnung der Wohnfläche. Dieses Verfahren unterscheidet bei der Ermittlung der Wohnfläche zwischen Funktions-, Nutz- und Verkehrsflächen. Dazu zählen Ausstattungsmerkmale wie Balkone, Terrassen oder Loggien zu 100 % zur Wohnfläche. Im Vergleich zur Wohnflächenverordnung kann es dadurch zu einer deutlich höheren Wohnfläche kommen.

WELCHE FLÄCHEN KANN MAN INNERHALB EINER IMMOBILIE UNTERSCHEIDEN?

FLÄCHENART

DEFINITION

NUTZFLÄCHE
  • Flächen, die nutzbar, aber nicht zwingend bewohnbar sind und einer bestimmten Zweckbestimmung zugeordnet werden können
  • Beispiele für Nutzungsmöglichkeiten: Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente, Lagern, Verteilen, Verkaufen, Bildung, Unterricht, Kultur, Heilen, Pflegen
TECHNISCHE FUNKTIONSFLÄCHE
  • umfasst alle Flächen, die für den Betrieb von zentralen, haustechnischen Anlagen angedacht sind
  • Beispiele: Räume für den Betrieb von Heizung, Klimaanlage, Lüftungstechnik, Fernmeldetechnik, Aufzügen, Wasserversorgung
VERKEHRSFLÄCHE
  • dient dem Zugang und dem Verlassen von Nutz‐ oder Funktionsflächen oder dem Verkehr zwischen diesen Flächen
  • Beispiele: Treppen, Zugänge zu Räumen, Fluchtwege

Ausgebauter Keller, nach Bayerischer Bauordnung (BayBO)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein ausgebauter Keller zum Wohnraum-Aufenthaltsraum also zur Wohnfläche gezählt wird:

  • Die Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m von Oberkante-Fertigboden bis zur Unterkante-Fertigdecke muss erfüllt sein
  • Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 12,5 % der Grundfläche des Raums
  • trockene Außenwände
  • komplett ausgebaut, bedeutet Wände und Böden nach den Vorgaben wärmeisoliert, inkl. Heizung
  • Das Zimmer muss baurechtlich als Wohnraum, Aufenthaltsraum, Wohnfläche genehmigt sein

Wichtig zu wissen:

Die Vorgaben sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Maisonettewohnung

Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Dezember 2009 folgende Entscheidung veröffentlicht:

Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie weniger als die Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten.

Aufenthaltsräume nach Bayerischer Bauordnung (BayBO)

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben.

Abzüge bei der Wohnfläche

BAUTEIL

WOHNFLÄCHENVERORDNUNG (WoFIV)

SCHORNSTEIN

Zählt nicht zur Wohnfläche, falls Grundflächen von Schornstein, Pfeilern, Säulen und Vormauerungen mit einer Grundfläche von über 0,1 m und einer Mindesthöhe von 1,5 m beträgt

TREPPEN

Treppen mit mehr als drei Stufen und deren Treppenabsätze zählen nicht zur Wohnfläche

TÜRNISCHE

Türnischen zählen nicht zur Wohnfläche

FENSTER- UND WANDNISCHEN

Fenster- und Wandnischen zählen nicht zur Wohnfläche

Fenster- und Fenstertürnischen:

Vertikal durchgehende Nische / Nische mit Sturz

Durchgehende Fensternischen, die mehr als 13 cm tief sind, werden auf die Wohnfläche angerechnet. Existiert ein Fenstersturz, ist die Nische ab einer lichten Höhe von 2,0 m voll auf die Wohnfläche anzurechnen (bei einer lichten Höhe unter 2,0 m wären 50 % anzurechnen).

Unregelmäßige Tiefe / Fensterbank

Unregelmäßige Tiefe: Um auf die Wohnfläche angerechnet zu werden müssen Fensternischen über ihre gesamte Länge tiefer als 13cm sein. Es reicht nicht aus, dass lediglich die durchschnittliche Tiefe 13 cm übersteigt.

Fensterbank: Die Nische darf nicht angerechnet werden, sobald sie fest mit im Gebäude verbundene Fensterbank verbunden ist.

Fenstertüren (in unabhängiger Nische)

Die Fensternische zählt (wenn Tiefe > 13 cm und Sturzhöhe ≥ 2,0 m) voll zur Wohnfläche. Die Nische der Fenstertüre ist eine „Türnische“ und darf nicht zur Wohnfläche angerechnet werden.

Fensterband (über die volle Raumbreite)

Die Fensterfront erstreckt sich über die gesamte Raumbreite. In diesem Sonderfall existiert also keine „Fensternische“, dazu ist auch keine separate „Türnische“ vorhanden. Die gesamte Grundfläche der „Nische“ ist bis zur Glasscheibe voll auf die Wohnfläche anrechenbar sofern die Sturzhöhe ≥ 2,0 m.

Wohndachfenster und Dachgauben

Wenn Wohndachfenster eine partiell lichte Raumhöhen von über zwei Metern aufweisen, dürfen solche Flächen zu einem höheren Prozentsatz auf die Wohnfläche angerechnet werden. Anders verhält es sich bei Dachgauben. Die „Dachgaubennische kann voll zur Wohnfläche angerechnet werden (wenn Sturzhöhe ≥ 2,0 m).

Fenster als Fluchtwege, nach Bayerischer Bauordnung (BayBO)

Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen in der Breite mindestens 0,60 m, in der Höhe mindestens 1 m groß, von innen zu öffnen und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.

WOHN-
EINHEITEN

BAUJAHR BIS 1977

BAUJAHR AB 1978

NEUBAU

BIS ZU 4 WOHNEINHEITEN
Bedarfsausweis
Freie Wahl
Bedarfsausweis
AB 5 WOHNEINHEITEN
Freie Wahl
Freie Wahl
Bedarfsausweis

Freie Wahl bedeutet, dass Sie selber auswählen können, ob Sie lieber einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen möchten.


Wohneinheiten

Baujahr bis 1977

Wohneinheiten

Baujahr ab 1978

Wohneinheiten

Neubau

Freie Wahl bedeutet, dass Sie selber auswählen können, ob Sie lieber einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen möchten.

Erdgas L oder Erdgas H

Ob Erdgas LL (früher Erdgas L) oder Erdgas E (früher Erdgas H) verwendet wird, hängt von der Region ab, in der das Gebäude steht.

Der Unterschied ist in der Regel am Brennwert Hs aus der Gasabrechnung erkennbar: Liegt dieser zwischen 9 und 11 kWh/m³, handelt es sich in der Regel um Erdgas L. Liegt er zwischen 11 und 13 kWh/m³, handelt es sich in der Regel Erdgas H.

Im Zweifelsfall kann Ihnen der Energieversorger eine Auskunft geben.

Baujahr der Heizung

Beim Baujahr der Heizung wird das Baujahr des Kessels eingegeben. Dieses befinde sich in der Regel auf dem Typschild des Kesselgehäuses. Sollte nur der Brenner der Heizungsanlage ausgetauscht worden sein, wird dennoch das ursprüngliche Baujahr der Heizungsanlage angegeben.

Baujahr der Heizung bei Fernwärme

Für das Baujahr der Heizung bei Fernwärme wird das Baujahr der Übergabestation (des Wärmetauschers) angegeben.

Warmwasseranteil unbekannt

Ist der Warmwasseranteil unbekannt, wird gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung nach der aktuellen Heizkostenverordnung ein pauschaler Warmwasseranteil je Quadratmeter Wohnfläche ermittelt. Dieser pauschale Wert ist nur ein Näherungswert, der von den tatsächlichen Verbräuchen teilweise stark abweichen kann.

Solarthermie und Photovoltaik 

Mit Solarthermieanlagen wird durch Sonnenenergie Wasser erwärmt. Mit Photovoltaikanlagen wird aus Sonnenenergie Strom erzeugt.

Baujahr der Fenster

Das Baujahr der Fenster steht in der Regel am Glasrand im Scheibenzwischenraum.

Gültigkeit von Energieausweisen

Ein Energieausweis ist normalerweise 10 Jahre gültig, soweit keine wesentlichen Änderungen am Gebäude oder der Anlagentechnik vorgenommen wurden. Auch Energieausweise, die vor der EnEV 2014 erstellt wurden, behalten Ihre Gültigkeit von 10 Jahren.

Gültigkeitsdauer von Energieausweisen

Energieausweise sind in der Regel ab dem Ausstellungsdatum gültig. Auch Energieausweise, die vor Inkrafttreten der aktuellen Energieeinsparverordnung ausgestellt wurden, behalten Ihre Gültigkeit für 10 Jahre. Werden in der Zwischenzeit an dem Gebäude wesentliche Änderungen vorgenommen (z.B. ein Wechsel der Heizung) dann verliert der Energieausweis seine Gültigkeit auch vor dem Ablauf der 10 Jahre.

Ja, möblierte Wohnungen und Häuser können durch einen 3D-Laserscanner vermessen werden. 3D-Laserscanner sind fortschrittliche Instrumente, die verwendet werden, um hochgenaue und detaillierte 3D-Modelle von realen Objekten und Umgebungen zu erstellen. Sie nutzen Laserstrahlen, um die Entfernungen zu verschiedenen Oberflächen im Raum zu messen, und erfassen so präzise geometrische Informationen. Beim Scannen von möblierten Wohnungen und Häusern erfasst der 3D-Laserscanner die Positionen und Dimensionen der Möbelstücke sowie der architektonischen Merkmale wie Wände, Böden, Decken, Türen und Fenster. Diese Informationen können dann in der von SKP eigens mitentwickelten Software verarbeitet werden, um genaue 3D-Modelle der Räumlichkeiten zu erstellen. So können Sie einen 3D-Laserscanner für verschiedenste Anwendung nutzen, wie z. B. bei der Bestimmung der Raumgröße, der Planung von Inneneinrichtungen, der Erstellung von Grundrissen, der Durchführung von Renovierungen oder Umbauten und sogar in der Immobilienbranche zur Präsentation von Immobilienangeboten.

Gleiche Preise für ganz Deutschland, es kommen keine Anfahrtskosten oder ähnliches auf Sie zu.