Darf ein Sachverständiger für Immobilien Wohnflächen ermitteln und Grundrisse erstellen?

Ja, ein Sachverständiger für Immobilien darf in der Regel auch die Wohnflächen von Immobilien ermitteln und Grundrisse erstellen. Die Ermittlung der Wohnfläche ist eine wichtige Aufgabe im Bereich der Immobilienbewertung und -analyse.

Die Wohnfläche einer Immobilie umfasst die Fläche aller Räume, die für Wohnzwecke genutzt werden können, einschließlich Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und Flure. In einigen Fällen können auch bestimmte Nebenräume wie Abstellräume oder Hobbyräume zur Wohnfläche hinzugezählt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.