- Erschließung eines skalierbaren neuen Geschäftsfeldes
- Schnellere und rechtssichere Wohnflächenberechnung für Ihre Kunden
- Mehr Aufträge bei weniger Arbeitsaufwand
- Alternative zu herkömmlichen Messtechniken
Unser Ziel:
Rechtssichere Wohnflächenberechnungen durch digitale Helfer für Jedermann.
Unser Ziel:
Eine genaue Prozentzahl gibt es in der Rechtsprechung dazu nicht. Die alte 10% Regelung wurde im Jahr 2015 durch ein BGH-Urteil gekippt. Am besten beugt man Streitereien vor, indem man erst nachmisst und dann unterschreibt. Im Nachhinein wäre ein erster Schritt die Klärung der Berechnungsmethode. Welche es gibt finden Sie in unseren FAQs.
Ja, allerdings nicht zu 100%, es sei denn der Wintergarten ist ganzjährig bewohnbar und somit auch beheizt. Balkon und Terrasse werden je nach Berechnungsmethode entweder zu einem viertel oder hälftig zur Wohnfläche gerechnet.
Nein, sie sind so genannte Nutzflächen und sollten, falls sie im Mietvertrag überhaupt aufgeführt werden, auch als solche gekennzeichnet sein.
Die Fläche, welche von der Badewanne oder einem Einbauschrank überbaut ist, wird zur Wohnfläche dazu gerechnet, da der Platz auch dem Mieter dient und von diesem zu Wohnzwecken genutzt wird.
In Deutschland dürfen Flächen mit einer Raumhöhe von 1.00 bis 2.00 Meter nur zu 50 Prozent angerechnet werden. Flächen unterhalb von 1,00 Meter Raumhöhe werden nicht berücksichtigt. Weitere Infos in unseren FAQs.
Bei einer falsch berechneten Wohnfläche haben Mieter Anspruch auf eine Mietminderung und Käufer haben Anspruch auf die nachträgliche Reduzierung des Verkaufspreises.
Weicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche ab, ist eine Kürzung der Miete möglich. Voraussetzung ist, dass der Mieter die Wohnfläche nach dem gleichen Modell berechnet, wie sein Vermieter. Bei zu viel geleisteter Miete steht Mietern zudem für die vergangenen drei Jahre eine Rückzahlung zu. Umgekehrt sind Vermieter jedoch nicht berechtigt bei einer Falschberechnung Nachzahlungen von ihren Mietern zu verlangen.
Eine pauschale Regelung für die falsche Wohnflächenberechnung beim Immobilienkauf gibt es zwar nicht, allerdings gab es in der Vergangenheit hierzu einige Gerichtsurteile, die als Orientierung dienen können.
Wir möchten Sie unterstützen eben diese Konsequenzen zu vermeiden. Greifen Sie auf unsere moderne Messtechnik zurück und lassen Ihre Wohnflächenberechnung und Grundrisszeichnung von einem unserer geschulten SKP-Gutachter in Ihrer Nähe aufnehmen.
Wer den Kaufpreis einer Immobilie bestimmen, eine Wohngebäudeversicherung abschließen oder einen Mietpreis berechnen möchte, muss wissen wie viele Quadratmeter seine Wohnung oder sein Haus hat. Auch die Erfolgsaussichten für einen Verkauf sind deutlich erhöht durch einen professionell gezeichneten und aktuellen Grundriss.
Hier finden Sie die passenden Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um unseren Service
Die Berechnung der Wohnfläche wird üblicherweise von einem Gutachter durchgeführt, da er mit den Berechnungsgrundlagen vertraut ist. Der Preis einer Wohnflächenberechnung liegt im Schnitt zwischen 200,00 und 450,00 Euro, kann aber je nach Aufwand auch höher ausfallen.
Sollte sich die Wohnfläche um mindestens zehn Prozent von der zum Beispiel im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche unterscheiden, hat der Mieter das Recht die Miete zu kürzen bzw. das Geld zurückzuverlangen.
Ist die tatsächliche Wohnfläche 12 Prozent kleiner als, die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche, so kann die Miete um 12 Prozent gemindert werden. Das bezieht sich ebenfalls auf die bereits gezahlte Miete sowie den damit verbundenen erhöhten Betriebskosten. Sollte im Gegensatz dazu die Wohnung größer sein, als ursprünglich im Mietvertag angegeben, genießt der Mieter einen besonderen Schutz, da der Vermieter keine Miete nachfordern darf. Dennoch erhält der Vermieter das Recht die tatsächliche Wohnungsgröße bei der nächsten Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung anzupassen.
Bei Kaufverträgen entscheiden die Gerichte individuell nach Ermessen. Sollte die Wohnflächenberechnung einer Wohnung oder eines Hauses fehlerhaft sein und dies erst nach Kauf festgestellt werden, ist nur in Ausnahmefällen eine Kaufpreisminderung bzw. Schadenersatzklage möglich. Eine vorherige Prüfung ist daher äußerst sinnvoll.
In der Regel entscheiden Versicherer welche Flächen versichert werden können. Demnach spielt die Nutzung einer Fläche bei Gebäude- und auch bei Hausratsversicherungen eine bedeutende Rolle. Wohnflächen sind z.B. Räume wie das Wohnzimmer. Schwieriger ist die Sachlage bei besonderen Flächen wie Balkonen, Fluren oder Keller. Diese Flächen müssen eindeutig im Versicherungsvertrag festgelegt werden. Wichtig ist eine genaue Angabe der korrekten Quadratmeterzahl um mögliche Zusatzzahlungen zu vermeiden. Im Falle einer zu niedrig bemessenen Wohnfläche, können Leistungskürzungen auftreten. Somit ist eine korrekte Wohnflächenberechnung Grundlage für einen umfassenden Versicherungsschutz.
In Deutschland gibt es für den Wohnungsmarkt keine allgemeingültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage. Allerdings gibt es unterschiedliche Verfahren um eine Wohnfläche zu berechnen. Die bekanntesten und gängigsten Verfahren sind die Wohnflächenverordnung (WoFiV) und die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277.
Beide liefern allerdings unterschiedliche Ergebnisse.
Grundlage für die Berechnung ist die Fläche, die sich als Wohnraum nutzen lässt. Dabei gibt die Wohnflächenverordnung genau vor, welche Räume in welchem Umfang anzurechnen sind.
Anerkannt als Wohnräume sind folgende Räume:
Für die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung spielt die Raumhöhe eine wesentliche Rolle. Somit entspricht die Wohnfläche nicht automatisch der Grundfläche der Räume. Sind die Räume mindestens 2 Meter hoch, ist die Grundfläche nach § 4 WoFIV bei Räumen und Raumteilen zu 100 Prozent anzurechnen. Räume oder Raumteile, die mindestens 1 Meter hoch, aber niedriger als 2 Meter sind (z.B. Dachschrägen), können zu 50 % an die Grundflächen angerechnet werden. Sollte die Raumhöhe 1 Meter unterschreiten, zählt diese zu 0 Prozent und fließt nicht in die Berechnung der Grundfläche ein.
Ebenso fließen Flächen, auf denen Badewanne, Einbaumöbel und Öfen stehen sowie Fußleisten und Fensterverkleidungen ebenfalls in die Berechnung der Wohnfläche ein. Bei den folgenden Ausstattungsmerkmalen wird die Wohnfläche mit 25 bis maximal 50 Prozent ihrer Fläche berücksichtigt:
Im Gegensatz dazu zählen Wintergärten und Schwimmbäder zu 100 % zur Fläche, sofern diese beheizt sind.
Die DIN-Norm 277 ist neben der Wohnflächenverordnung eine weitere Möglichkeit für die Berechnung der Wohnfläche. Dieses Verfahren unterscheidet bei der Ermittlung der Wohnfläche zwischen Funktions-, Nutz-, und Verkehrsflächen. Dazu zählen Ausstattungsmerkmale wie Balkone, Terrassen oder Loggien zu 100 % zur Wohnfläche. Im Vergleich zur Wohnflächenverordnung kann es dadurch zu einer deutlich höheren Wohnfläche kommen.
FLÄCHENART | DEFINITION |
---|---|
NUTZFLÄCHE |
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TECHNISCHE FUNKTIONSFLÄCHE |
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VERKEHRSFLÄCHE |
|
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein ausgebauter Keller zum Wohnraum-Aufenthaltsraum also zur Wohnfläche gezählt wird:
Die Vorgaben sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Dezember 2009 folgende Entscheidung veröffentlicht:
Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie weniger als die Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten.
Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben.
BAUTEIL | WOHNFLÄCHENVERORDNUNG (WoFIV) |
---|---|
SCHORNSTEIN | Zählt nicht zur Wohnfläche, falls Grundflächen von Schornstein, Pfeilern, Säulen und Vormauerungen mit einer Grundfläche von über 0,1 m und einer Mindesthöhe von 1,5 m beträgt |
TREPPEN | Treppen mit mehr als drei Stufen und deren Treppenabsätze zählen nicht zur Wohnfläche |
TÜRNISCHE | Türnischen zählen nicht zur Wohnfläche |
FENSTER- UND WANDNISCHEN | Fenster- und Wandnischen zählen nicht zur Wohnfläche |
Durchgehende Fensternischen, die mehr als 13 cm tief sind, werden auf die Wohnfläche angerechnet. Existiert ein Fenstersturz, ist die Nische ab einer lichten Höhe von 2,0 m voll auf die Wohnfläche anzurechnen (bei einer lichten Höhe unter 2,0 m wären 50% anzurechnen).
Unregelmäßige Tiefe: Um auf die Wohnfläche angerechnet zu werden müssen Fensternischen über ihre gesamte Länge tiefer als 13cm sein. Es reicht nicht aus, dass lediglich die durchschnittliche Tiefe 13 cm übersteigt.
Fensterbank: Die Nische darf nicht angerechnet werden, sobald sie fest mit im Gebäude verbundene Fensterbank verbunden ist.
Die Fensternische zählt (wenn Tiefe > 13 cm und Sturzhöhe ≥ 2,0 m) voll zur Wohnfläche. Die Nische der Fenstertüre ist eine „Türnische“ und darf nicht zur Wohnfläche angerechnet werden.
Die Fensterfront erstreckt sich über die gesamte Raumbreite. In diesem Sonderfall existiert also keine „Fensternische“, dazu ist auch keine separate „Türnische“ vorhanden. Die gesamte Grundfläche der „Nische“ ist bis zur Glasscheibe voll auf die Wohnfläche anrechenbar sofern die Sturzhöhe ≥ 2,0 m.
Wenn Wohndachfenster eine partiell lichte Raumhöhen von über zwei Metern aufweisen, dürfen solche Flächen zu einem höheren Prozentsatz auf die Wohnfläche angerechnet werden. Anders verhält es sich bei Dachgauben. Die „Dachgaubennische kann voll zur Wohnfläche angerechnet werden (wenn Sturzhöhe ≥ 2,0 m).
Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen in der Breite mindestens 0,60 m, in der Höhe mindestens 1 m groß, von innen zu öffnen und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. 2Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.
Es empfiehlt es sich einen Laserentfernungsmesser an Stelle eines Zollstockes zu nutzen. Da der Laserentfernungsmesser auf den Millimeter genau misst, ist er für Immobilien, die stark verwinkelt oder viele Schrägen haben, bestens geeignet.